Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unseren Verkäufen liegen die nachstehenden Verkaufsbedingungen zugrunde. Anderslautende Einkaufsbedingungen werden auch nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
1. Angebote
Unsere Lagerlisten und Verkaufsunterlagen sind stets freibleibend und
keine verbindlichen Offerten.
Zwischenverkauf bei Lagerware bleibt vorbehalten.
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Auftragsannahme
durch das Werk ist vorbehalten.
Die Bestimmung des Artikels ist Sache des Bestellers
2. Preisstellung
Alle Preise verstehen sich exkl. MWST.
Es sind Richtpreise für die am Tage des Angebotes oder der Auftragsbestätigung vorliegenden Verhältnisse. Im Falle einer Änderung der Werksnotierungen oder der Devisenkurse gelten die im Zeitpunkt
der Lieferung gültigen Preise als vereinbart.
Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
3. Liefertermin
Alle von uns angegebenen Fabrikations-, Liefer- und Transportfristen
sind unverbindlich und werden nach bestem Ermessen angegeben.
Auftragsannulierungen oder Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen
4. Lieferungsverhinderung
Betriebsstörungen im Lieferwerk oder auf dem Transport, behördliche Massnahmen sowie aus Gründen, welche der Lieferant nicht zu vertreten hat, berechtigen ihn, entweder die Lieferfrist zu verlängern oder einvernehmlich vom Vertrag zurückzutreten. Sämtliche daraus resultierenden Schadenansprüche sind ausgeschlossen.
Wir sind jederzeit zu Teillieferungen berechtigt.
5. Normen
Soweit anwendbar gelten die einschlägigen Normen für die Beschaffung der Ware, Mass- und Mengentoleranzen und dgl.
Spezielle Bedingungen der Lieferwerke bleiben vorbehalten.
6. Gewähr und Mängelrügen
Beanstandungen hinsichtlich Gewicht und Güte der Ware können
nur entgegengenommen werden, wenn sie innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware erfolgen.
Spätere Reklamationen werden nur entgegengenommen, wenn
die Mängel versteckt waren, d. h. im Zeitpunkt der Ablieferung trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren, und der Besteller innert
einer Woche seit Entdeckung der Mängel schriftlich reklamiert, jedoch spätestens bis zum Ablauf der gesellschaftlichen Gewährleistungsfrist.
Für das vom Werkslieferanten als fehlerhaft anerkannte Material leistet
der Lieferant Ersatz der Ware; er behält sich vor, die Ware ohne Ersatzlieferung zurückzunehmen und den Kaufpreis gutzuschreiben.
Transportschäden sind dem Lieferanten und dem Spediteur schriftlich
anzuzeigen.
Jeder Anspruch gegen uns setzt vom Besteller nachgewiesene richtige Lagerung und Behandlung der Ware voraus.
Sämtliche weiteren Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Zahlungsbedingungen
Ohne andere schriftliche Abmachung sind unsere Rechnungen zahlbar
30 Tage netto.
Bei Zahlungsrückstand ist zusätzlich Verzugszins geschuldet.
Lieferverzug berechtigt nicht zum Einstellen der Zahlung.
Bei Zahlungsverzug ist der Lieferant berechtigt, die Lieferung aus
jedem Vertrag einzustellen oder von jedem Vertrag zurückzutreten;
jeder dem Lieferanten entstandene Schaden geht zu Lasten des Bestellers.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt.
Ist ein solcher nicht möglich, ist der Besteller verpflichtet, dem
Lieferanten alle Rechte zu verschaffen, welche das Gesetz zur Sicherung der Ansprüche vorsieht.
9. Technische Angaben
Alle technischen Angaben und Eigenschaften der verschiedenen
Produkte in unseren Lagerlisten und Verkaufsunterlagen sind Richtwerte und keine zugesicherten Eigenschaften.
Die Gewährleistung von bestimmten Eigenschaften für einen
bestimmten Verwendungszweck bedarf in jedem Fall einer speziellen schriftlichen Vereinbarung.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht.
Gerichtsstand für Käufer und Verkäufer ist Zürich.
