Unseren Verkäufen liegen die nachstehenden Verkaufsbedingungen zugrunde. Anderslautende Einkaufsbedingungen werden auch nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
Unsere Lagerlisten und Verkaufsunterlagen sind stets freibleibend und keine verbindlichen Offerten.
Zwischenverkauf bei Lagerware bleibt vorbehalten.
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Auftragsannahme durch das Werk ist vorbehalten.
Die Bestimmung des Artikels ist Sache des Bestellers.
Alle Preise verstehen sich exkl. MWST.
Es sind Richtpreise für die am Tage des Angebotes oder der Auftragsbestätigung vorliegenden Verhältnisse. Im Falle einer Änderung der Werksnotierungen oder der Devisenkurse gelten die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise als vereinbart.
Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
Alle von uns angegebenen Fabrikations-, Liefer- und Transportfristen sind unverbindlich und werden nach bestem Ermessen angegeben.
Auftragsannulierungen oder Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Betriebsstörungen im Lieferwerk oder auf dem Transport, behördliche Massnahmen sowie aus Gründen, welche der Lieferant nicht zu vertreten hat, berechtigen ihn, entweder die Lieferfrist zu verlängern oder einvernehmlich vom Vertrag zurückzutreten. Sämtliche daraus resultierenden Schadenansprüche sind ausgeschlossen.
Wir sind jederzeit zu Teillieferungen berechtigt.
Soweit anwendbar gelten die einschlägigen Normen für die Beschaffung der Ware, Mass- und Mengentoleranzen und dgl.
Spezielle Bedingungen der Lieferwerke bleiben vorbehalten.
Beanstandungen hinsichtlich Gewicht und Güte der Ware können nur entgegengenommen werden, wenn sie innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware erfolgen.
Spätere Reklamationen werden nur entgegengenommen, wenn die Mängel versteckt waren, d. h. im Zeitpunkt der Ablieferung trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren, und der Besteller innert einer Woche seit Entdeckung der Mängel schriftlich reklamiert, jedoch spätestens bis zum Ablauf der gesellschaftlichen Gewährleistungsfrist.
Für das vom Werkslieferanten als fehlerhaft anerkannte Material leistet der Lieferant Ersatz der Ware; er behält sich vor, die Ware ohne Ersatzlieferung zurückzunehmen und den Kaufpreis gutzuschreiben.
Transportschäden sind dem Lieferanten und dem Spediteur schriftlich anzuzeigen.
Jeder Anspruch gegen uns setzt vom Besteller nachgewiesene richtige Lagerung und Behandlung der Ware voraus.
Sämtliche weiteren Ansprüche sind ausgeschlossen.
Ohne andere schriftliche Abmachung sind unsere Rechnungen zahlbar 30 Tage netto.
Bei Zahlungsrückstand ist zusätzlich Verzugszins geschuldet.
Lieferverzug berechtigt nicht zum Einstellen der Zahlung.
Bei Zahlungsverzug ist der Lieferant berechtigt, die Lieferung aus jedem Vertrag einzustellen oder von jedem Vertrag zurückzutreten; jeder dem Lieferanten entstandene Schaden geht zu Lasten des Bestellers.
Die Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt.
Ist ein solcher nicht möglich, ist der Besteller verpflichtet, dem Lieferanten alle Rechte zu verschaffen, welche das Gesetz zur Sicherung der Ansprüche vorsieht.
Alle technischen Angaben und Eigenschaften der verschiedenen Produkte in unseren Lagerlisten und Verkaufsunterlagen sind Richtwerte und keine zugesicherten Eigenschaften.
Die Gewährleistung von bestimmten Eigenschaften für einen bestimmten Verwendungszweck bedarf in jedem Fall einer speziellen schriftlichen Vereinbarung.
Es gilt schweizerisches Recht.
Gerichtsstand für Käufer und Verkäufer ist Zürich.