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Hertsch AG
General Wille-Strasse 19
CH-8002 Zürich
Tel +41 44 208 16 66
info@hertsch.ch

 

 

 

 

 

 

Bescheinigungen


 

 

 

 

Art der Bescheinigung   EN 10204
(DIN 50 049)

Werksbescheinigung

Hier bestätigt der Hersteller, dass die gelieferten Erzeugnisse den Anforderungen der Bestellung entsprechen. Die Prüfergebnisse, die zu dieser Einschätzung geführt haben, werden in dieser Prüfbescheinigung nicht mitgeteilt. Die Prüfung ist nichtspezifisch, d.h. es wurde die Charge geprüft und die Lieferung selbst muss nicht geprüft sein.

  2.1

Werkszeugnis

Diese Prüfbescheinigung ist identisch mit 2.1 jedoch werden hier die Prüfergebnisse der nichtspezifischen Prüfung mitgeteilt.

  2.2

Abnahmeprüfzeugnis

Die Ausstellung eines Abnahmeprüfzeugnisses 3.1 bestätigt die in der Bestellung festgelegten Anforderungen mit Angabe der Prüfergebnisse. Die Bescheinigung wird von einem von der Fertigung unabhängigen Abnahmebeauftragten des Herstellers bestätigt. Diese Regelung entspricht weitestgehend dem früheren 3.1B-Zeugnis.

  3.1

Abnahmeprüfzeugnis

Auch hier erfolgt die Prüfung spezifisch am Produkt bzw. mit den unter 3.1 gemachten Erweiterungen. Der Unterschied zu einem Abnahmeprüfzeugnis 3.1 besteht darin, dass hier zusätzlich ein Abnahmebeauftragter des Bestellers die Erfüllung der Anforderungen bestätigen muss.

  3.2

 

 

Übersetzung der Bescheinigungen nach EN 10204 (DIN 50 049)
Attestierung französisch italienisch englisch
Werksbescheinigung Attestation de conformité à la commande Attestato di conformità all'ordinazione Certificate of compliance with the order
Werkszeugnis Relevé de contrôle Attestato di controllo Test report
Abnahmeprüfzeugnis Certificat de réception Certificato di collaudo Inspection certificate

 

 

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